Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der TIGERCon Trading GmbH & Co KG
Holzstraße 50/9, 4020 Linz, Firmenbuchnummer: FN 600083 a;
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TIGERCon Trading GmbH & Co KG – im folgenden TIGERCon
genannt – gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, sofern nichts abweichendes schriftlich
vereinbart und bestätigt wurde. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann für die TIGERCon
maßgeblich, wenn die Geltung schriftlich durch die TIGERCon bestätigt wurde. Durch die Bestellung der
Ware erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an.
2. Auftragsannahme
Erteilte Aufträge sind dann für die TIGERCon bindend, wenn die endgültige Ausführung der bestellten
Sache eindeutig feststeht und der Auftrag von TIGERCon schriftlich bestätigt wurde.
Sollte durch Streik, Aussperrung, Ausfall von Materiallieferungen, behördliche Eingriffe sowie Fälle von
höherer Gewalt die Auftragsdurchführung unmöglich gemacht werden, ist die TIGERCon berechtigt, die
Liefertermine angemessen zu verlängern. Die TIGERCon ist jedoch für diesen Fall verpflichtet, dem Käufer
unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wann mit einer Lieferung des Kaufgegenstandes zu rechnen
ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, für diesen Fall der unverschuldeten Lieferverzögerung Schadenersatz zu
fordern.
Soweit der TIGERCon nur aufgrund der o.g. Umstände eine Teillieferung möglich ist, wird diese gesondert
zu den allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erbracht. Jede Teillieferung ist ein in sich
abgeschlossenes Rechtsgeschäft.
In diesem Zusammenhang von einem Vertreter der TIGERCon gegebene Zusagen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.
3. Leistungserbringung
Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen von TIGERCon bestätigten
Auftrag. TIGERCon ist berechtigt, Leistungen (z.B. Montagen, Gerüstbau, Elektroarbeiten) auch von
Subunternehmern erbringen zu lassen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten
Fälligkeitstermine verpflichtet. Die in Rechnung gestellte Vergütung ist sofort fällig und ohne Skontoabzug
zu zahlen.
5. Rechte und Pflichten von TIGERCon
TIGERCon verpflichtet sich, die bestellten Anlagen mangelfrei zu liefern, sowie eine fachgerechte Montage
der jeweiligen Anlage gemäß dem Vorhaben vorzunehmen, sofern die Montage durch TIGERCon
vereinbart wurde.
Angaben der Hersteller zu bestellten/gelieferten Komponenten z.B. in Datenblättern oder anderen
Herstellerproduktinformationen sind allein Sache der jeweiligen Hersteller. Diese Informationen macht sich
TIGERCon nicht zu eigen. Relevant für die Mangelfreiheit sind lediglich die Angaben des
nachkonfigurierten Angebotsvorschlags. Angaben der Hersteller basieren in der Regel auf
Idealbedingungen, die in der Praxis nicht vorkommen. Aus diesem Grund sind auch jegliche
Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsanalysen unverbindlich.
TIGERCon behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit bestimmter Komponenten solche mit vergleichbarer
Qualität und Ausstattung zu liefern.
6. Preise, Zahlung und Fälligkeit
Alle Preise und Leistungen verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei diese ggf.
gesondert ausgewiesen wird.
TIGERCon ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen, sofern dies im Angebotsvorschlag ausgewiesen ist.
Des Weiteren ist TIGERCon berechtigt, eine Abschlagszahlung nach Lieferung und vor Montage der
Solarmodule und/oder Stromspeicher zu verlangen. Werden Solarmodule, Stromspeicher und andere
Komponenten nicht zeitgleich geliefert, so ist TIGERCon berechtigt, die Abschlagszahlung bereits nach der
Lieferung der Solarmodule zu verlangen.
Sämtliche Zahlungen durch den Kunden erfolgen via Banküberweisung.
TIGERCon ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden an Dritte abzutreten.
Neben Forderungen aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage von Anlagen gilt dies auch für (Mit-)
Eigentums- und Anwartschaftsrechte an den gelieferten Anlagen und sonstigen Waren sowie
diesbezügliche Herausgabeansprüche, Gestaltungs- und sonstige Nebenrechte (z.B. Ansprüche aus
Leistungsstörung wie etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Verzugszinsen im Falle des
Zahlungsverzugs des Kunden). Soweit dem Kunden eine Abtretung der Forderungen von TIGERCon gegen
ihn an eine Factoring – Bank bzw. ein Factoring – Unternehmen mitgeteilt oder in sonstiger Weise angezeigt
worden ist, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung insoweit nur an die Faktoring – Bank bzw. das
Faktoring – Unternehmen, zu leisten.
Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Lieferung bzw. Montage der vom Kunden bestellten
Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter und/oder Speicher, etc.) oder – soweit diese nicht bei Montage
erfolgt – unmittelbar nach erstmaliger technischer Inbetriebnahme der Anlage.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird der jeweilige Rechnungsbetrag – abzüglich etwaig
geleisteter Vorauszahlungen – fünf (5) Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig.
Soweit infolge der Montage und des Betriebs einer von TIGERCon gelieferten Anlage ein Wechsel des
Stromzählers aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, fällt dies in die
Verantwortlichkeit des Kunden. Klarstellend gilt, dass der Wechsel des Zählers nicht Bestandteil der
Leistungen von TIGERCon ist und im Regelfall vom ortsansässigen Verteilnetzbetreiber vorgenommen
wird.
Sollten sich die Material- und/oder Installationskosten bis zum Liefertermin durch lieferantenbedingte
Preiserhöhungen um mehr als 10% erhöhen im Vergleich zum Bestellzeitpunkt, so ist TIGERCon berechtigt,
den Preis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nur, wenn die avisierte Lieferzeit größer als 4 Monate ist.
Dabei sind anderweitig im Auftrag entstandene Kostenminderungen anzurechnen. TIGERCon hat die
Pflicht, den Auftragnehmer vor Lieferung der Komponenten über die Preiserhöhung zu informieren. Der
Kunde hat das Recht die Preiserhöhung abzulehnen und damit vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte der Kunde einen Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären, so hängt die Vertragsauflösung
von der Zustimmung von TIGERCon ab. Stimmt TIGERCon der Vertragsauflösung zu, sind bereits erfolgte
Lieferungen an TIGERCon zurückzugeben und der Kunde hat eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro
zu zahlen.
7. Gewährleistung
Es gelten die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
8. Herstellergarantien
Einige Hersteller geben eigene Garantien aus. Diese macht sich TIGERCon nicht zu eigen, auch wenn
diese auf der Webseite von TIGERCon dargestellt werden. Herstellergarantien kann der Kunde
ausschließlich beim Hersteller geltend machen. TIGERCon kann die Kommunikation zwischen Hersteller
und Kunde übernehmen.
9. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen,
sofern von TIGERCon noch keine Leistung erbracht wurde oder vom Kunden ausdrücklich auf das Recht
des Widerrufes des Vertrags verzichtet wurde. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag
des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben. Sie müssen uns die Mitteilung schriftlich
einreichen. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
10. Eigentumsvorbehalt
Die von TIGERCon an den Kunden gelieferten oder montierten Anlagen, Komponenten oder sonstigen
Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung im Eigentum von TIGERCon.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Entgelts, ist
TIGERCon berechtigt, unter den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Waren auf
Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
11. Datenschutz
Im Falle eines Vertragsabschlusses erheben und verarbeiten wir die, uns zur Verfügung gestellten,
personenbezogenen Daten in unserem System und nutzen diese für die Dauer der Vertragsabwicklung,
d.h. für die Auftragsabwicklung, sowie Abrechnung. Personenbezogen sind alle Informationen, aufgrund
deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann z.B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse,
Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung sowie zur
bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebots erstellen und verwenden wir anonymisierte
Nutzungsprofile. Jede darüberhinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der
personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung des Kunden. Hiergegen steht dem Kunden ein
Widerspruchsrecht zu, welches er uns gegenüber jederzeit durch Sendung einer E-Mail an
office@tigercon.org ausüben kann. Wir erteilen dem Kunden unentgeltliche Auskunft über seine bei uns
gespeicherten personenbezogenen Daten. Sie können uns jederzeit um die Berichtigung, Löschung und
Sperrung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen. Wir geben zum Zwecke und für
die Dauer der Versendung der Ware die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten an das von uns
beauftragte Unternehmen weiter. Wir sind bemüht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre bei uns
gespeicherten Daten zu schützen. Wir sind jedoch insbesondere nicht dafür verantwortlich, sollte es
jemandem gelingen, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu
verwenden. Die Geltendmachung Ihrerseits als Kunde oder Dritten gegenüber uns aus einem derartigen
Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
12. Salvatorische Klausel
Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder
unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
13. Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige
Gericht in Linz zuständig, sofern der Kunde nicht Konsument ist und das Konsumentenschutzgesetz
zwingend anderes vorschreibt.
Stand: 16.05.2023
TIGERCon Trading GmbH & Co KG
Holzstraße 50/9
4020 Linz